Anmeldungsdatum: 04.12.2008
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Eule hat folgendes geschrieben::
Nur die Mütze ist für die Amtshandlung eines Polizisten wichtig. .
Dem ist nicht mehr so; je nach Bundesland kann es zur Vorschrift gemacht werden, im Aussenverhältnis eine Mütze (oder uniformgerechte Kopfbedeckung) zu tragen.
Im Allgemeinen und grundsätzlich hat ein Polizist auch ohne Kopfbedeckung die gleichen Pflichten und Rechte
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