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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 26 April 2018 13:18 |
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Liberté 53

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 16.08.2009
Beiträge: 154
Wohnort: Luxemburg

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Re: Wir sind auf dem Weg zurück ins 19. Jahrhundert.
Aria hat folgendes geschrieben:: | Liberté 53 hat folgendes geschrieben:: | England ist schon lange kein Rechtsstaat mehr, und keiner macht Revolution. |
Übertreib‘ nicht gleich, Liberté 53,....... |
Nachtrag: Wenn ich übertrieben hätte, stünde ich wenigstens nicht allein:
siehe: ....."Inevitably, more than half the people subject to asbos break them. As Liberty says, these injunctions "set the young, vulnerable or mentally ill up to fail", and fast-track them into the criminal justice system. They allow the courts to imprison people for offences which are not otherwise imprisonable. One homeless young man was sentenced to five years in jail for begging: an offence for which no custodial sentence exists. Asbos permit the police and courts to create their own laws and their own penal codes."
Quelle:http://www.theguardian.com/commentisfree/2014/jan/06/law-to-stop-eveyone-everything
Wenn die Exekutive ihre eigenen Gesetze mit Hilfe unbestimmter Rechtsbegriffe machen kann, läuft das auf eine "Ermächtigung" hinaus, wenn Du weißt, was das heißt.
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Tim007
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 7783
Wohnort: Bremen

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Trotzdem ist das stark übertrieben.
"Unbestimmte Rechtsbegriffe" gibt es auch im deutschen Recht und gewähren einer Behörde keine Narrenfreiheit.
Ihre Auslegung ist gerichtlich nachrüfbar.
Sie dienen auch der Einzelfallgerechtigkeit. Im Übrigen: wie will man es anders machen?
Bsp: Die "Zuverlässigkeit", die im Rahmen einer Gaststättenkonzession überprüft werden muss.
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Aria

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 24.01.2012
Beiträge: 2986
Wohnort: München

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Re: Schon wieder in Haft
Liberté 53 hat folgendes geschrieben:: | Aria hat folgendes geschrieben:: | Übertreib‘ nicht gleich, Liberté 53, Engländer sind halt etwas prüder als die Holländer, Franzosen oder wir. | Du, die immer gegen Vorurteile anwetterst: Sind das jetzt keine Pauschalierungen? |
Meine Aussage hat nichts mit den Vorurteilen zu tun: Ich kenne Europa gut, habe im Süden Europas aber auch in England einige Zeit gelebt. Daher wage ich zu behaupten: England ist das prüdeste Land Westeuropas, übertroffen vielleicht nur noch von Irland, das ich allerdings nicht aus eigener Erfahrung kenne.
Den von Dir genannten Thread halte ich für überflüssig, Horst, denn in diesem Thread hier hat man alles beisammen: Die ganze Historie des Falles als auch die neuesten Ereignisse.
Kann man nicht die beiden Thread in einem vereinigen? Oder den jüngeren einfach schließen mit einem Verweis, dass hier weiter diskutiert werden soll?
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riedfritz
Geschlecht: 
Alter:71
Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 1760
Wohnort: Rieden

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Parallelwelten
Aria hat folgendes geschrieben:: | Den von Dir genannten Thread halte ich für überflüssig, Horst, denn in diesem Thread hier hat man alles beisammen: Die ganze Historie des Falles als auch die neuesten Ereignisse. |
Das sieht Mannix007 aus unerfindlichen Gründen ganz anders.
Viele Grüsse,
Fritz
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Puistola

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 5271
Wohnort: Nicht weit vom Alpstein

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Unterschiedliche Klagegründe von S. Gough und Petrullo
Mich erreicht von Petrullo die Nachricht, sein Anwalt habe das Urteil est mal
kurz überflogen und werde es noch gründlicher prüfen.
Doch habe er schon bei einer ersten kurzen Durchsicht festgestellt, dass das Gericht
ausdrücklich darauf verzichtet habe, den Fall auch bezüglich des Bestimmtheitsgebots
(strafrechtliches Legalitätsprinzip) zu untersuchen, weil der durch einen Anwalt
vertretene Beschwerdeführer in keiner Weise die Rüge angebracht habe, dieses sei
verletzt. Insofern unterscheide sich dieser Fall ganz erheblich von jenem Petrullos.
Soweit der Anwalt Petrullos.
Weil die Frage der Bestimmtheit der Hauptpunkt von Petrullos Klage in Strassburg ist,
sollte das das Gough-Urteil keinen Einfluss auf seinen Fall haben, und auch nicht auf
einen allfälligen ordentlich geführten Prozess zur deutschen Frage, ob der Extrem-
Gummi-§ OWiG §118 auf Nacktheit in der Öffentlichkeit angewendet werden könne.
Weder Peter N. noch Siggi G. hatten diesen Einwand erhoben, den ich seit Jahren
fordere in Einklang mit Prof J. Bohnert, Kommentar zum OWiG:
Zitat: | Was im Tatbestand von § 118 Absatz I OWiG hin- und hergeschoben wird,
sind Floskeln juristischer Transzendentalbegriffe von so klassischer Inhaltsfreiheit,
daß man vor dem Geschick des Gesetzgebers Respekt zeigen muß, die Luftgebilde
durch die Gestaltung des Tatbestandes als abstraktes Gefährdungsdelikt endgültig in
einen Geisteshauch aufzulösen, und wer die Verfassungsmäßigkeit von § 118 OWiG
behauptet, ist aufgefordert, eine noch unbestimmtere Sanktionsnorm zu erfinden,
damit Art. GG Artikel 103 GG Artikel 103 Absatz II GG wenigstens dieses Beispiel zum
Inhalt habe. |
Petrullos Klage betrifft, und eine aussichtsreiche Klage gegen die
Anwendung von OWiG §118 in Deutschland beträfe:
EMRK Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz
http://dejure.org/gesetze/MRK/7.html
Jene von Steve betrifft
Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html
und
Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung
http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
In seiner Pressemitteilung* hält das Gericht ausdrücklich fest:
Zitat: | As to whether the measures were “necessary in a democratic society”,
the Court noted that they were not the result of any blanket prohibition on public nudity.
(Zur Frage, ob die Massnahmen "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig"
seien, stellte das Gericht fest, dass sie nicht Folge irgend eines generellen
Verbots öffentlicher Nacktheit seien.)** |
Schade um den verlorenen Fall (Steve hat noch eine 3-Monatsfrist für einen Rekurs),
der auch verloren ging, weil der Anwalt erst eingeschaltet worden war, als
sich abzeichnete, dass der Fall allein schon aus formalen Gründen scheitern
werde. Dies liess sich nicht mehr abwenden bei den Klagen gegen die Behandlung
von Steve in schottischen Gefängnissen: Dort fehlte der Nachweis, dass der
nationale Rechtsweg vollkommen ausgeschöpft sei. Damit durfte sich Strassburg
überhaupt nicht mit der Klage befassen.
Wir haben in Petrullos Fall schon früh gegen solches Ugemach vorgesorgt:
Als ich den Fall vor dem Kantonsgericht als Laienvertreter gewonnen hatte,
war uns nach der in Bussgeldangelegenheiten durchaus nicht zu erwartenden
Appellation der Staatsanwaltschaft klar, den Fall einem Anwalt zu übergeben.
Damals ging es primär um den Konflikt von kantonalem- und Bundesrecht.
Die Verletzung des Bestimmtheitsgebotes hatte ich in der mündlich geführten
Verhandlung lediglich eventualiter angeführt.
Jetzt ist genau dieser Punkt strittig in Strassburg.
Wir werden gewinnen!
Puistola
* http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4917111-6016584#{%22itemid%22:[%22003-4917111-6016584%22]}
** Übersetzung: Puistolachrecht drecht ukrecht
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chris-nrw
Geschlecht: 
Alter:52
Anmeldungsdatum: 05.07.2003
Beiträge: 696

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Gehts noch
Das Straßburger Urteil wurde gestern von Kaya Yanar in seiner Satireshow "Geht's noch???" in dem Beitrag "Nacktsein ist kein Menschenrecht" auf die Schippe genommen.
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Klaus_59
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5424

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Re: Gehts noch
chris-nrw hat folgendes geschrieben:: | Das Straßburger Urteil wurde gestern von Kaya Yanar in seiner Satireshow "Geht's noch???" in dem Beitrag "Nacktsein ist kein Menschenrecht" auf die Schippe genommen. |
Das Urteil, wohlgemerkt, nicht die Nackten. Wollte das nur noch mal herausstellen.
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holgi-w

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 03.09.2008
Beiträge: 698
Wohnort: Weißer Fleck auf der Landkarte

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