(1)
Veröffentlichung setzt in diesem Fall (wenn du keine Person der Öffentlichkeit und wenn du nicht „Beiwerk“ bist, was ich hier jetzt annehme und du auf dem Foto identifizierbar bist) dein Einverständnis voraus. Andernfalls wären Persönlichkeitsrechte verletzt.
(2)
Er oder Sie (das geht aus dem post nicht hervor) darf dich aber auch ohne dein Einverständnis photographieren. Auch in deiner Wohnung. Ein Verbot liegt nur dann vor, wenn Wohnungsbereiche betroffen sind, die einen unmittelbaren, besonderen Persönlichkeitsschutz bieten sollen (konkret: Toilette, Bad, Dusche). Dein
von außen einsehbares Esszimmer gehört nicht dazu. Grobe Faustregel: Überall dort, wo kein explizites Photographierverbot vorliegt oder wo andere Gesetze greifen (z.B. für die oben erwähnten Wohnungsbereiche), darf auch von außen durch das Fenster in die Wohnung „hineinphotographiert“ werden, wenn dazu keinen Klimmzüge, Leitern oder sonstige besondere Gerätschaften erforderlich sind.
Ob das „Hineinphotographieren“ in die Wohnung durchs Fenster höflich oder frech ist, ist natürlich eine ganz andere Frage.
(3)
Daraus, dass du einfach nur nackt warst, was ich hier einmal annehme, kann dir niemand eine Ordnungswidrigkeit wegen Störung der öffentlichen Ordnung machen, weil – ganz unabhängig von der Frage ob nackt eine Ordnungswidrigkeit darstellt oder nicht darstellt – die Nachbarwohnung, wenn es kein Ladengeschäft mit Publikumsverkehr ist, nicht zum öffentlichen Bereich gehört und allein schon deshalb die öffentliche Ordnung nicht betroffen sein kann.
(4)
Die Argumentation (3) greift natürlich nur, wenn zusätzlich gewährleistet ist, das das Esszimmer nicht vom öffentlichen Bereich (z.B. einer vorbeiführende Straße) aus einsehbar ist. Ob sich zum Zeitpunkt der Photographie Personen auf solch einer vorbeiführenden Straße aufgehalten haben oder nicht, spielt für die Entscheidung, ob die öffentliche Ordnung eventuell betroffen sein kann, übrigens keine Rolle.
(5)
Für unsere „Spezialisten“ von der erotischen Front: Der zugehörige Strafrechtsparagraph setzt natürlich nicht voraus, dass die Öffentlichkeit betroffen ist. Sexualsstrafrecht funktioniert natürlich auch ohne Öffentlichkeit. (Beispiel: „Vergewaltigung in der Ehe“)
Schnell zurück zu den photographierenden Nachbarn.
Frage: Darf der das - Mich einfach fotografieren?
Ja.
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